Vorbehaltsflächen
Nach Bausperre geht es ins Gespräch mit Eigentümern

- Bestimmte Grundflächen können in Innsbruck als Vorbehaltsflächen definiert werden. Was das bedeutet und wie es nach dem Beschluss im Gemeinderat weitergeht, erfahrt ihr hier.
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Im morgigen Gemeinderat, den 27. März, steht unter anderem der Beschluss von Bausperren auf der Tagesordnung. 23 Grundflächen werden mit der Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau betroffen sein. In einem Pressegespräch wurde der Fahrplan für die nächsten Schritte erläutert.
INNSBRUCK. Die Bausperren für die ausgewählten Flächen sind der erste Schritt zur angekündigten Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau. Dazu muss gesagt werden, dass Innsbruck seit November 2022 zu den Vorbehaltsgemeinden gehört. Das Land Tirol verpflichtet die Stadt Innsbruck somit, spätestens bei der nächsten Fortschreibung des ÖROKO (Örtliches RaumOrdnungsKOnzept) solche Vorbehaltsflächen festzulegen.
Welche Grundstücke sind betroffen?
In Innsbruck fallen 23 Grundflächen von 26 (Mit)Eigentümerinnen und Eigentümern (darunter kirchliche Einrichtungen, Investoren oder Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer aus dem Ausland) in Innsbruck unter das Planungsinstrument des Tiroler Raumordnungsgesetzes. Im Pressegespräch erläuterte die zuständige Stadträtin Janine Bex gemeinsam mit dem obersten Stadtplaner Wolfgang Andexlinger die Kriterien, um eine Grundfläche als Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau auszuweisen.
"Von den in Betracht gezogenen Flächen in Innsbruck sind alle Baulandreserveflächen eines Grundeigentümers bzw. einer Eigentümergemeinschaft umfasst, die in Summe größer als 2.500 Quadratmeter sind. Diese Flächen oder zumindest Teilflächen müssen für verdichteten, geförderten Wohnbau aus fachlicher und rechtlicher Sicht geeignet sein. Die Hälfte dieser Flächen eines Eigentümers/einer Eigentümergemeinschaft soll nachfolgend als Vorbehaltsflächen festgelegt werden."
Nachdem der Beschluss im Gemeinderat befasst ist, muss innerhalb eines Jahres die konkrete Änderung des ÖROKO erstmalig zur Auflage gebracht werden. Die Bausperre wird innerhalb dieses Jahres aufrechterhalten.

- Gemeinderat Benjamin Plach, Bürgermeister Johannes Anzengruber, Stadträtin Janine Bex, Anne Weidner (Referentin Referat Raumplanung und Stadtentwicklung) und Wolfgang Andexlinger (Leiter des Amtes Stadtplanung, Mobilität und Integration) erläuterten bei einem Pressegespräch die Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau.
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Wozu dient die Bausperre?
Die Bausperre dient vor allem dazu, um Zeit zu verschaffen. Einerseits, um die Änderung des ÖROKO zu vollbringen, aber vor allem, um mit den Grundflächen Eigentümern in ein konstruktives Gespräch zu treten. Sobald der Beschluss im Gemeinderat durch ist, werden die Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen angeschrieben und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.
„Ziel ist es, das Thema Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau gemeinsam zu besprechen, etwaige Fragen zu klären und die Umsetzung hin zu geförderten Wohnungen vereint anzugehen. Uns liegt viel daran, partnerschaftlich und auf Augenhöhe mit den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern umzugehen, deshalb haben wir eine für beide Seiten transparente Vorgangsweise gewählt“,
verspricht Bürgermeister Anzengruber und streicht diese kooperative Haltung der Stadt Innsbruck deutlich hervor.

- Die Bausperren für die ausgewählten Flächen sind der erste Schritt zur angekündigten Ausweisung von Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau.
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Nur mit einer Bausperre könne die Preisspirale nach oben aufgehalten werden.
"Der Eigentumsschutz wird dabei natürlich nicht angetastet. Es ist aber notwendig, die massive Wertsteigerung der letzten Jahre im öffentlichen Interesse abzufedern. Dazu soll jeder Eigentümer eine Hälfte der Fläche weiterhin frei verkaufen können, die andere Hälfte aber zu den aber zu den Kriterien der Wohnbauförderung."
Was ist, wenn Eigentümer nicht kooperativ sind?
Und was ist, wenn es zu keiner Einigung kommt, wenn sich die Eigentümer nicht für den Plan der Stadt erwärmen können? Zwar ist der Bürgermeister äußerst zuversichtlich, dass die Gespräche positiv verlaufen, doch letztendlich kann sich der Gerichtsweg zugunsten der Stadt entwickeln. Zumindest stellt man sich darauf ein, dass Eigentümer auch den Gerichtsweg gehen werden, so Anne Weidner, Referentin Referat Raumplanung und Stadtentwicklung.
Den in diesem Zusammenhang oft gebrachten "Enteignungsvorwurf" lehnt vor allem Gemeinderat Benjamin Plach ab. Es bestehe in Innsbruck dringender Handlungsbedarf, um leistbaren Wohnraum zu schaffen. Mit der Maßnahme der Vorbehaltsflächen alleine wäre das Problem der Wohnungsnot in Innsbruck selbstverständlich nicht getan. Diese wäre nur ein weiterer Schritt neben so vielen (Stichwort: Leerstandsabgabe), um zu vermeiden, dass Innsbruck auf einen "Quadratmeterpreis von 10.000 Euro" zusteuert, wie es Bürgermeister Anzengruber formulierte.
Ziel ist es auf den neu mobilisierten Grundstücksflächen leistbaren Wohnbau zu entwickeln, um den weit mehr als 2.000 Innsbruckerinnen und Innsbruckern, die derzeit auf der städtischen Vergabeliste vorgemerkt sind, zeitnah eine gute und günstige Wohnung anbieten zu können“,
so Plach zur Maßnahme der Vorbehaltsflächen. Die Bausperren wären vor allem eine Stopptaste, um "Fehlentwicklungen" des ungenutzten Baulands anzuhalten.
Grundstücksteilung möglich?
Als "Fehlentwicklung" würde wohl auch eine mögliche Teilung eines Grundstücks angesehen. Bereits 2017 als die Thematik im Raum stand und einige Grundflächen im Fokus als Vorbehaltsflächen standen, teilten damals Eigentümerinnen und Eigentümer die Flächen auf, sodass sie nicht mehr die nötige Quadratmeterfläche erreichten. Dem wird diesmal vorgegriffen, denn sobald der Beschluss im morgigen Gemeinderat durch ist, besteht die Bausperre. In zwei bis drei Jahren ist dann endgültig definiert, welche Grundflächen für den geförderten Wohnbau bestimmt sind bzw. welche die Vorbehaltsflächen sind.
Eine maximale Hektaranzahl, ohne Belege, die man sich für den geförderten Wohnbau erhoffen kann, liegt bei 5 Hektar. Wie viele Wohnungen auf diesen 5 Hektar entstehen könnten, konnte im Pressegespräch nicht genannt werden.
Eine Vorbehaltsfläche für den geförderten Wohnbau bedeutet, dass im ÖROKO eine Teilfläche von unbebautem Bauland (50 Prozent, mit Zustimmung des Eigentümers auch mehr) für den geförderten Wohnbau ausgewiesen wird. Dies wird nachfolgend dann auch im Widmungsplan konkret festgelegt.
„Damit sind EigentümerInnen gesetzlich verpflichtet, die ausgewiesene Vorbehaltsfläche innerhalb von zehn Jahren für geförderten Wohnbau an die Stadt Innsbruck oder an einen gemeinnützigen Wohnbauträger auf Basis der Konditionen der Wohnbauförderung zu veräußern. So soll es möglich sein, verdichteten, geförderten Wohnbau zu leistbaren Preisen zu errichten. Sollte ein Flächenverkauf innerhalb von zehn Jahren nach der Widmung nicht zustande kommen, werden die als Vorbehaltsflächen ausgewiesenen Flächen automatisch von Bauland in Freiland umgewidmet“,
erläutert der Leiter des Amtes Stadtplanung, Mobilität und Integration, Andexlinger.
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